Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Osterode a. H., B 243, Leegekurve, Höhe km 22,0, Rtg. Herzberg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV 3 mit Foto 102 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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