Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Gundersheim, auf der Bundesautobahn A 61, Höhe km 331,6, FR Norden mit 44 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 104 km/h. Beweismittel: Vitronic Trailer, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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