Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gemeinde Mariengarten, BAB 7, Höhe km 278,00, Rtg. Göttingen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 123 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 43 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät Vitronic PoliScan Speed FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG,§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandt.

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