Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Dipperz, B 458, Kreuzung Dipperz-West, Rtg. FD um 8 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Verwarnungsgeld von 20,00 € erhoben. Festgestellt wurden 78 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ordnungsbehördenbezirk Fulda übersandte Verwarnung / Anhörung
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