Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 03.11.2015 in Duisburg, auf der A 40, FR DO, km 43,100 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 107 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Duisburg übersandt.

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