Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 06.01.2016 in Duisburg auf der BAB 59, km 10,020, FR DIN, OB13V um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 101 km/h. Beweismittel: PoliScanSpeed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg

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