Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eichenzell, auf der B 279, hinter Auffahrt A 66, i. R. Rothemann die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 143 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Lichtschrankenmessung mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 43 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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