Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 4.02.2016 in, Elz auf der BAB 3, Ri. Frankfurt/Main, km 99,930, linke Spur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 138 km/h , bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 38 km/h. Beweismittel: Koaxialkabelmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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