Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 01.12.2015 in Erlangen, Werner-von Siemens-Straße, Hochbrücke, Richtung Osten wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 82 km/h, bei zulässigen 50 km/h, um 32 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- , Foto, Messgerät: ES3.0
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen von wurde Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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