Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fahrdorf, Bundesstraße B 76, Abschnitt 550, Höhe km 6,1, Richtung Schleswig die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit Lasergerät PoliScan FM1 mit Foto ergab 92 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Schleswig-Flensburg übersandte Zeugenfragebogen
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