Mit 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in Freiburg, Schützenalleetunnel, auf der rechten Spur, stadtauswärts außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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