Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fußgönheim, Gem. Fußgönheim, auf der A 61, Ppl. “Sandberg”, km 361,7, FR Koblenz die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 186 km/h, zulässig waren 130 km/h. Die Überschreitung betrug 56 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)übersandt.

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”