Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gärtringen, auf der BAB 81, bei km 603,2 FR Singen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 111 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3 D Messung.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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