Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Garching bei München, auf der A9, Ri. München, Abschnitt 1120, bei km 1,474 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 149 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 294 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage -stationär- Multanova 6FAFB WVZ
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wewgen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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