Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 21.1.0.2015 in Großmackenstedt, Harpstedter Straße, Richtung Delmenhorster Straße wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 12 km/h festgestellt. Die Messung ergab 62 km/h bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: SpeedoPhot, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Die Schrifliche Verwarnung wurde von der Bußgeldstelle Landkreis Diepholz übersandt.
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