Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der BAB 25, im Bereich von km 1,7, Ende Lärmschutzwand, OT.-Nr. 612, i. R. Osten mit 49 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 109 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.

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