Mit 7 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h in Heidelberg, auf der BAB 656, bei km 11,100, Mannheim-Heidelberg außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen
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