Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hemer, Landhauser Heide, FR Iserlohn die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 98 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit Multanova 6F
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Märkischer Kreis übersandt.
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