Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hennigsdorf, Stauffenbergstr. 11 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 47 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät M5 Radar mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 17 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hennigsdorf übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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