Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hilden, auf der BAB 3, bei km 109,175, FR Köln die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 98 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 38 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic PSFM 1 Frontfoto,
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandt.
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