Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hilden, Ostring,/Oststraße, FR Erkrath wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 75 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit VDS M5, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Vordruck Zeugenbefragung wurde von übersandt.
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