Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ibbenbüren, OT Laggenbeck, K 19, Permer Straße, FR Westerk.-Velpke mit 19 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 69 km/h. Beweismittel: TraffiStar S 350 mobil und Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandt.
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