Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Geschwindigkeit in Immendingen, auf der BAB 81, in Höhe km 704,890, Singen – Stuttgart überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 121 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 41 km/h. Beweismittel: Messprotokoll Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed, Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erlassen.

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“