Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Immenrode, B 82, Abs. 190, Stat. 2,80, Einm. Südstr. wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab 78 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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