Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kammerstein, auf der B 466, Abschnitt 880, bei km 3,1, Ri. Gunzenhausen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 136 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 36 km/h. Beweismittel: Messung mit
Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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