Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlsruhe, B 10, Südtangente in Rtg. Westen, Hö. Abfahrt Honsellstr. die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 108 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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