Mit 23 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf der BAB 15, bei km 2,05, in FR AS Lübbenau außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Beweisfoto ergab 103 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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