Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Kölleda, LK Sömmerda. Eugen-Richter-Straße, Kiebitzhöhe wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 74 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Lasermessung und Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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