Mit 7 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h in Köln, auf der BAB 1, bei km 406,750, Rheinbrücke, Strommitte, in Fahrtrichtung Dortmund außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Radarmessung mit Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Anhörung
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