Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln-Deutz, Deutzer Ring, Tangente , Auffahrt zur BAB 599, FR AK Gremberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 74 km/h mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Formular Anhörung

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