Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln-Godorf, auf der Godorfer Hauptstraße, Hahnstr., FR Immendorfer Str. die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 95 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 45 km/h. Beweismittel: Radarmessung mit VDS M 5 stationär digital mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen zur Ordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Köln übersandt.
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