Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Leer, auf der Oldenburger Straße, B 438, (Zoostraße), Rtg. Leer
um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto  91 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldstelle Landkreis Leer übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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