Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 210,896, München-Karlsruhe die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 84 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit stat. Messsystem TraffiStar S 330 mit Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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