Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gemarkung Lüneburg, B4 / B 209, Abschnitt 750, Station 0,30, FR Hamburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 71 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 11 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiPhot S, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandt.
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