Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mainz, Gem. Mainz, auf der BAB 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 97 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung mit Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Verwarnung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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