Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mainz, Gem. Mainz, auf der BAB 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 104 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“