Mit 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h in München, Heckenstallertunnel, Ri. Osten, Block 223, mittlere Spur, MQ 7 innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 mit Foto ergab 62 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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