Mit 38 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Münster, 20026, B 51, FR Warendorf, AS Wolbecker Straße außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: die Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab 68 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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