Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 22.12.2015 in Münster, auf der Steinfurter Straße Leon.Camp., wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 65 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 15 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto, Verwarnungsgeld: 25,00 €
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Schrifliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld wurde Bußgeldstelle Münster übersandt.
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