In Neuss, A 57, km 87,982, FR KR wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed ergab 128 km/h, bei zulässigen 100 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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