Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, KN4, Abschnitt 230, km 1.5, Kreuz Hafen, Tangente zur A 73, Ri. Feucht die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 109 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 49 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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