Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oberzent-Kortelshütte, L 3410, Höhe Haltestelle Oberdorf, Fahrtrichtung Rothenberg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 100 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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