Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Offenbach a. M., Mühlheimer Straße 163, Fahrtrichtung Mühlheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 18 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Lasergerät wurden 68 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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