Die Geschwindigkeitsmessung in Orsingen-Nenzingen auf der BAB 98, km 129,100, Stockach – Singen ergab101 km/h. Damit wurde zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von zulässigen 80 km/h um 21 km/h überschritten. Beweismittel: Lasermessung PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.