Die Geschwindigkeitsmessung in Orsingen-Nenzingen auf der BAB 98, km 129,100, Stockach – Singen ergab101 km/h. Damit wurde zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von zulässigen 80 km/h um 21 km/h überschritten. Beweismittel: Lasermessung PoliScan Speed 

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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