Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Pfreimd, auf der A 6, Ri. Waidhaus / Pilsen, Abschnitt 560, bei km 5.050, Ri. Waidhaus die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 142 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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