Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ratingen, auf der BAB 3, bei km 92,275, FR Oberhausen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 149 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 49 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandt.
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