Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rottenburg a. N., L 1361, Abzw. Baisingen, Rtg. Rottenburg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 96 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 26 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rottenburg am Neckar übersandte Vordruck Anhörung

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