Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 26.12.2015 in FR Königswinter/Bonn wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 191 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 91 km/h. Beweismittel: Messung mit VDS_ digital, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde von Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandt.

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