Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Selb, auf der Bundesautobahn A 93, in Richtung Holledau, Abschnitt 260, im Bereich von km 0,65 um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage mobil Einseitensensor  ES3.0 101 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen

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