Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Selm, Olfener Straße, FR Olfen mit 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 52 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Unna übersandt.
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